Streit zwischen Reiterinnen und Jäger (74) eskaliert! - "Ich knall' das Pferd und den Hund ab"

Weil er nach Überzeugung des Gerichts zwei Reiterinnen am 2. Januar vergangenen Jahres in den Mainauen zwischen Haßfurt und Augsfeld beleidigt und mit seinem Geländewagen fast überfahren hätte, hat das Amtsgericht Haßfurt am Mittwoch (4. März 2020) einen 74-jährigen Jäger aus dem Maintal zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2700 Euro, verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht ein sechsmonatiges Fahrverbot.

imageshunter

Laut Anklage war der Jäger am Tattag nachmittags mit seiner Frau unterwegs, um sein Revier abzufahren, als er zwei Reiterinnen erblickte, die ihren Hund frei laufen ließen. Erst im Februar hatte bei einer Jagd in Unterfranken eine Kugel nur knapp zwei Menschen verfehlt.

Bei Haßfurt: Jäger fährt mit Auto auf Reiterinnen zu - Pferd springt über Straßengraben

Der Waidmann habe daraufhin angehalten, sei aus seinem Auto gestiegen und habe die beiden Damen aufgefordert: "Verpisst euch, ihr Arschlöcher!" Außerdem habe er, so die Anklage, mit seinem Kleinkalibergewehr auf den Hund gezielt und gedroht, das Tier zu erschießen. Anschließend sei er mit seinem Auto rückwärts auf die Reiterinnen zugefahren. Nur durch einen Sprung eines der Pferde über den Straßengraben habe ein Zusammenstoß vermieden werden können.

Pferdehasser

"Des war net so", lautete die Antwort des Angeklagten vor Gericht. Die zwei Reiterinnen seien durch alle Biotope und das Trinkwasserschutzgebiet geritten und hätten dabei Pferdekot hinterlassen, was verboten sei. Außerdem sei der frei laufende Hund Rehen hinterher gerannt. Er habe deswegen abbremsen müssen, weil die Rehe über die Straße gejagt wurden. Zudem bestehe eine weitere Unfallgefahr durch die nahe Bahnlinie. Er habe eine der Reiterinnen, der der Hund gehörte, aufgefordert, ihn anzubinden. "Ich denke gar nicht dran", habe sie ihm geantwortet. "Wenn der Hund jagt, muss ich ihn erschießen", habe er erwidert und schließlich die Polizei gerufen.

Anders schilderte eine der beiden Reiterinnen die damalige Situation. Der Angeklagte sei sofort in Rage gewesen, habe herumgebrüllt und sie und ihre Reitkollegin übel beleidigt. Sie habe ihren Hund angeleint und sei weiter geritten. Der Jäger sei neben ihr hergefahren und habe sie weiter beleidigt und sie aufgefordert, auf der Straße zu bleiben. Dies habe sie jedoch nicht gewollt wegen des Verkehrs auf der Straße. Schließlich sei er ausgestiegen und habe mit seinem Gewehr herumgefuchtelt.

Geldstrafe höher als im Strafbefehl

Die Geldstrafe ist damit höher als im Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte, so dass es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Der Verteidiger sah Aussage gegen Aussage und hielt höchstens eine kleine Geldstrafe für ausreichend. "Ich fahre 56 Jahre Auto und habe noch nie jemanden gefährdet. Ich musste eingreifen", lauteten die Schlussworte des Angeklagten. Genutzt haben sie ihm nichts.

Quelle: infranken.de/Artikel von: Martin Schweiger Veröffentlicht von: Fränkischer Tag